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- kurzfristige Termine, in der Regel keine langen Wartezeiten
- Termine auch in den Abendstunden möglich
- Sie genießen freie Wahl des Therapieverfahrens
- Keine Krankheitsdiagnosen, die im Rahmen von Gesundheitsprüfungen privater Versicherer ( z.B.Lebensversicherungen ) Probleme verursachen könnten.
- Die zeitliche Dauer der Therapie bestimmen Sie
- Sie genießen grundsätzlich absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten
- Ihre Aufwendungen können Sie ggf. im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter Außergewöhnliche Belastungen geltend machen
- Keine Gutachten hinsichtlich einer Kostenbeteiligung nötig
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